2G Regel am Ausbildungsplatz

Liebe Mitglieder!

Nachdem uns die neue Covid-19 Maßnahmenverordnung, Fassung vom 9.11.2021 nun auch schriftlich vorliegt müssen wir Euch mitteilen, dass der Zutritt zu Sportstätten und Freizeiteinrichtungen ab sofort generell der 2-G Regel unterliegt!

Es haben daher nur mehr jene Personen Zutritt zum Hundeplatz des ÖBK Landesgruppe Wien /NÖ, die entweder geimpft oder genesen sind oder binnen der Übergangsfrist eine Impfung und einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können (entsprechend der 2-G Regel)


Personen, die nur getestet sind (Antigen und PCR) haben keinen Zutritt zum Platz. Beim Betreten des Hundeplatzes ist IMMER ein Nachweis über die erfolgte Impfung oder Genesung, sowie einen Lichtbildausweis mitzuführen.

Des Weiteren muss sich jeder bei Ankunft und Verlassen des Platzes in eine Liste ein- bzw. austragen zu Zwecken des Contact Tracings.

Natürlich stellt der Verein entsprechend der neuen Verordnung einen Covid-19 Beauftragten und es liegt ein Präventionskonzept vor, die Kontrolle des 2-G Nachweises wird selbstverständlich auch durchgeführt.


Danke für Euer Verständnis!

Sylvia Lunacek
Obfrau
ÖBK – Landesgruppe Wien/NÖ

 

 

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